Spezielle Krankenbeobachtung nach § 37 Abs. 2 SGB V in Staufenberg
Patienten und Angehörige im Mittelpunkt.
Unser Intensivpflegeheim bietet mit der speziellen Krankenbeobachtung eine wichtige Maßnahme zur ständigen Überwachung und Kontrolle des Gesundheitszustands von Patienten mit einem erhöhten Pflegebedarf beziehungsweise Patienten, die eine ständige Beatmung benötigen. So ist die Rundumbetreuung schwerst kranker Patienten außerhalb des Krankenhauses möglich.
Inhalte der speziellen Krankenbeobachtung
Bei der speziellen Krankenbeobachtung handelt es sich um eine nach § 37 Abs. 2 SGB V verordnungsfähige Leistung, auf die Anspruch besteht, wenn:
- täglich mit hoher Wahrscheinlichkeit akut lebensbedrohliche Situationen eintreten, die ein sofortiges medizinisch-pflegerisches Eingreifen erfordern, ohne dass Zeitpunkt und Ausmaß vorhergesagt werden können.
- die Betreuung / Versorgung aufgrund des Befundes des Patienten im häuslichen nicht möglich ist.
Unsere Leistungen in der speziellen Krankenbeobachtung
Wir bieten die:
- ständige Beobachtung des Patienten, bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich
- Bereitschaft, kontinuierlich mit den notwendigen medizinisch-pflegerischen Maßnahmen einzugreifen
- Kontrolle und Dokumentation der Vitalfunktionen
- Übernahme aller anfallenden pflegerischen Leistungen
Diesen Patienten bieten wir die spezielle Krankenbeobachtung
Unser Intensivpflege-Team kümmert sich nach Verordnung unter anderem um:
- invasiv beatmete Patienten (zum Beispiel durch Tracheostoma und Trachealkanüle)
- nicht-invasiv (mit Maske) beatmete Patienten
- Tracheostomapatienten ohne Bedarf an Beatmung, bei denen jedoch Bronchialsekrete unvorhersehbar und wiederkehrend abgesaugt werden müssen
- Patienten mit Anfallsleiden, die täglich und unvorhersehbar unter schweren Krampfanfälle leiden
Neben der speziellen Krankenbeobachtung umfasst das vielseitige Leistungsspektrum unseres Intensivpflegeheims:
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich ausführlich beraten.